Letzte Aktualisierung am 30. September 2024
Wenn die Brille nicht mehr reicht, müssen andere Lösungen her und davon gibt es inzwischen einige. Besonders in den letzten Jahrzehnten kamen chinesische Handlupen auf den Markt, die zumindest recht brauchbar sind. Smartphones können ebenfalls als elektronische Handlupen herhalten,zumindest auf die Schnelle. Denn die Kameras und Ausleuchtung sind nicht für den Nahbereich konzipiert, auch lässt sich ein Smartphone nicht direkt auf das Lesegut ablegen und Nachzieheffekte gibt es ebenfalls. Sind hohe Kontraste oder eine ergonomische Handhabung gefragt, werden Smartphones problemlos von besseren Handlesegeräten übertroffen. So ist mir keine einzige App bekannt, die besonders im Bereich der Kontrastverstärkung und Falschfarbendarstellung überzeugen kann. So einfach war das früher alles nicht, mehrere tausend Mark waren für ein Bildschirmlesegerät fällig. Liegt die Sehfähigkeit unter 30 %, werden die Kosten für Bildschirmlesegeräte von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Für diese und folgende Hilfsmittel gilt, dass ein Augenarzt oder Facharzt für Augenheilkunde eine Verordnung vom Typ 8 A mit Diagnose undVisus erstellt, sowohl ohne, als auch mit Korrektur durch optische Sehhilfen. Inzwischen können auch elektronische Handlupen mit einer Bildschirmdiagonale von 4″ und größer verordnet werden. Diese Verordnung kann direkt nach der Erprobung und Erstellung eines Testbogens dem Hilfsmittelanbieter des Vertrauens übergeben werden, der alles Weitere veranlasst. Eine Einreichung mit persönlichem Schreiben und Begründung ist im Gegensatz zu Früher nicht mehr notwendig. Bei Versorgungsanzeigen kann die Auslieferung nach wenigen Tagen erfolgen, die Hilfsmittel verbleiben zunächst vier Wochen zur Probestellung beim Versicherten. Nach dieser Zeit können die Hilfsmittel wieder abgeholt werden, sofern der Versicherte nach einer ausführlichen Einweisung nicht zurecht kommen sollte. Bei Abholung wird der Krankenkasse eine Abbruchpauschale in Rechnung gestellt, andernfalls läuft die Versorgung zunächst für fünf Jahre. Danach verlängert sich diese um weitere fünf Jahre, neu ist inzwischen, dass nach zehn Jahren eine weitere Verordnung eingereicht werden muss. Damit wird verhindert, dass Versicherte über viele Jahre veraltete Hilfsmittel einsetzen. Privatversicherte müssen hingegen in der Regel einen Eigenanteil leisten, wie die jeweiligen Kassen verfahren, ist sehr unterschiedlich. Bei den gesetzlichen sorgen Versorgungsverträge für klar definierte Abläufe bei der Hilfsmittelversorgung.
Die Reihenfolge dieser Artikelserie deckt sich übrigens nicht mit dem jeweiligen Erscheinungsdatum, so entstand dieser Text Ende der 90er Jahre und wurde 2001 anlässlich eines Hilfsmittelvortrags in einem Seminar für Eltern blinder Kinder an der Heimvolkshochschule in Hustedt bei Celle in einem Skript verteilt. Für diesen und die folgenden Artikel gilt, dass sie komplett umgeschrieben und auf den aktuellen Stand gebracht wurden. Die Anreichung mit Produktbeispielen und Artikelbildern gehört selbstverständlich dazu.
Was sind Bildschirmlesegeräte?
Bildschirmlesegeräte sind stationäre Vergrößerungshilfen und erweisen sich nach wie vor bei sehbehinderten Menschen als notwendig für Schule, Arbeit und Freizeit. Es handelt sich dabei um foto-optische Systeme, die vereinfacht beschrieben aus einer Kamera, einem Monitor und einer beweglichen Fläche für die Vorlage bestehen (Kreuz- oder Lesetisch). Das zu vergrößernde Gut wird mit dem Tisch unterhalb der Kamera bewegt und am Bildschirm variabel vergrößert, häufig bis zu 72fach. In den 70er Jahren bestanden analoge Fernsehlesegeräte – erkennbar am Namen – aus herkömmlichen und technisch reduzierten Fernsehern, die mit einer Kamera ausgestattet wurden, die sich daneben oder darüber befand. Fragt man, wer tatsächlich das Bildschirmlesegerät erfunden hat, ist die Antwort nicht ganz eindeutig. Bernd Reinecker, heute Reinecker Vision, hat sein Videomatic-System bereits 1971 in München zum Patent angemeldet. Allerdings beansprucht Frans Tieman für sich, heute Optelec, im Jahr 1975 das erste serienfertige Bildschirmlesegerät unter eigenem Namen produziert zu haben. In jedem Fall hatten beide augenscheinlich dieselbe Idee, möglicherweise gibt es auch Schnittpunkte bei den Geschichten.
Während in der Anfangszeit aufgrund der monochromen Bildröhren nur eine schwarz/weiß-Darstellung möglich war, verfügten manche Geräte ab Mitte der 80er Jahre über eine Falsch- und sogar Echtfarbwiedergabe. Längst wird auch die Bildschärfe automatisch geregelt und muss nicht mehr manuell justiert werden. Neben einer aufwendigen Objektivkonstruktion und Umlenkspiegel ist Das Herzstück eines jeden Lesegeräts neben der Kamera die zwischengeschaltete Elektronik. Die Darstellung kann nicht mehr nur invertiert werden (also in umgekehrter Farb- oder Grauwertdarstellung), auch die Abbildung Mittels „Falschfarben“ mit Kontrastverstärkung erleichtert Anwendern die an ihre Bedürfnisse angepasste Lesbarkeit (beispielsweise Gelb auf Blau). Dabei verfügen viele Geräte auch über eine Kontrastwaage, um den Schwellwert zwischen Hell und Dunkel entsprechend der Vorlage anzupassen. Das ist beispielsweise für das Ablesen von elektronischen Displays nützlich.
Bildschirm- oder Fernsehlesegeräte waren früher rein analog. Umgebaute Fernsehgeräte mit Kreuztisch für die Vorlage, Vidicon-Röhrenkameras und spätere CCD-Sensoren gesellten sich zu einer analogen Bildverarbeitung. Die Bildröhren gab es bis in die Nullerjahre, dann aber als strahlungsarme Monitore, die Bildverarbeitung wurde zunehmend digital. In den Anfangsjahren gab es auch spezielle Systeme, die zeitgleich über einen geteilten Bildschirm ein Lesegut und Schreibmaschine bzw. Taschenrechner mit zwei Kameras abbilden konnten, später war ähnliches mit der Bildteilung am Computer möglich. Anfang der 90er waren die Flimmerfreiheit, Strahlungsarmut und mögliches Nachziehen aufgrund instabiler Abtastfrequenzen eine Herausforderung. Gerade bezogen auf die Strahlungsnormen wurden Computermonitore das Mittel der Wahl, bei heutiger Technik können Nachzieheffekte aufgrund langsamer Bildoptimierungen entstehen. Heute gibt es noch vereinzelt Geräte, deren fotorealistische Darstellung zwar nahezu perfekt ist, aber bei kontrastverstärkenden Modi zieht das Bild trotzdem nach. Es gibt Anwender, die deshalb ihre analogen Geräte pflegen, die oftmals auch deutlich heller in der Abbildung sind. Bei den Bildschirmen moderner Lesegeräte hat sich auch einiges getan. Heutige Flachbildmonitore liefern kontrastreiche und helle Darstellungen, aber das war nicht immer so. Nachziehen aufgrund träger Panels, matte Kontraste und geringe Leuchtdichte waren ein Problem, weshalb sich LCD-Bildschirme zu Anfang nur schwer gegen Bildröhren durchsetzen konnten. Letztere mussten in den 90er Jahren strahlungsarm sein und eine Bildwiederholfrequenz von 75 Hz oder mehr aufweisen, damit keine Kopfschmerzen durch das Bildflimmern auftreten. Strahlungsarm nach MPR-II oder TCO ’95 für Bildröhrenmonitore war ein weiteres Kriterium, das für Flachbildschirme nicht gilt. Trotzdem gibt es auch hier noch minderwertige Panels, die durchaus mit PWM-Beleuchtung zum Flimmern neigen, wenn vor Allem die Helligkeit reduziert wird. Auf die Idee, OLED-Displays einzusetzen, ist nach meinem Kenntnisstand bislang noch kein Hersteller gekommen. Während sich heute die Farbe in vielen Facetten wählen lässt, wurden früher beschichtete Bildröhren in Weiß, Grün oder Bernstein angeboten. Der Anwender musste sich also vor dem Kauf für eine feste Farbe entscheiden, Echtfarbdarstellung war naturgemäß mit diesen Geräten nicht möglich. Auch war die Bildschirmdiagonale mit rund 12″ deutlich kleiner, später wurden Bildschirme mit 17″ und größer als Minimum in die Leistungskataloge festgeschrieben. Auch die älteren Geräte verfügten schon über eine Farbumkehr, Hilfslinien, beispielsweise zum Unterschreiben, oder Rollo, um bei möglicher Blendempfindlichkeit den Text teilweise abzudecken.
Heute sind Bildschirmlesegeräte modern und energiesparend. Die Beleuchtung ist von Halogen und Röhren auf blendfreie LEDs gewechselt, die Bildschirme sind ausnahmslos flach und lösen teilweise in HD auf. Bei Modellen für den Privatbereich ist die Bedienung häufig auf zwei bis drei Elemente reduziert, Geräte für den Arbeitsplatzbereich ermöglichen den Anschluss eines Computers oder die Bildschirmteilung und sind somit deutlich komplexer in der Handhabung. Sonderformen sind Bildschirmlesegeräte mit Schwenk- oder Tafelkamera, die vorzugsweise im Schul- oder Studienbereich eingesetzt werden. Diese verfügen über keinen eigenen Monitor, sondern sie nutzen beispielsweise das Notebook zur Textdarstellung. Das funktioniert mit Bildteilung dann auch zusammen mit einer Bildschirmvergrößerung für den Computer. Ein Entscheidungsmerkmal für ein Lesegerät ist übrigens die maximale Vergrößerung, ein Faktor dafür ist auch die verwendete Bildschirmgröße. Je größer der Monitor, umso mehr Vergrößerung ist mit demselben Gerät möglich und man hat zugleich mehr Übersicht bei kleinerer Einstellung. Fälschlicherweise wird in Beratungen oft auf die benötigte Vergrößerung hingewiesen, diese hängt allerdings vom jeweiligen Lesegut ab. Je kleiner ein Text ist, umso mehr Vergrößerung wird benötigt, hier unterscheiden sich elektronische Vergrößerungslösungen maßgeblich von ihren analogen Pendants.
Was sind elektronische Handlupen?
Waren sie vor 25 Jahren noch eher exotisch, gibt es heutzutage eine unüberschaubare Anzahl der kleinen Lesehelfer. Im Funktionsumfang sind sie Smartphone-Vergrößerungslupen überlegen, vor Allem bei der Kontrastdarstellung und in der Ergonomie. Ausklappbare Ständer erleichtern das sinnvolle Positionieren auf dem Lesegut, oft mit geneigtem Display, freihändig lassen sich viele Modelle auch für die Fernsicht einsetzen. Man könnte ihre Größe durchaus mit Smartphones vergleichen, es gibt sie allerdings mit 7″, 10″ und mehr deutlich größer. Bis auf Hilfslinien, die bei kompakten Geräten wenig Sinn ergeben, verfügen die meisten ihrer Art auch über Falschfarbdarstellung und Kontrastverstärkung, erlauben ein flüssiges Lesen und bieten zum Teil sogar eine integrierte Vorlesefunktion. Modelle mit großen Displays und Akkubetrieb, wie das VisioBraille VisioBook und VisioDesk oder das nachgebaute Optelec ClearView GO15 von Chris Park Design, schließen die Lücke zwischen mobilen und stationären Bildschirmlesegeräten.
Bei elektronischen Lupen ist es besonders wichtig darauf zu achten, wie die Kamera eingebaut ist. Sitzt diese konzentrisch unter der Displaymitte, lassen sich auch elektronische Anzeigen und Objekte aus der Hand gut ablesen, für die Fernsicht ist das unabdingbar. Das auf dem Bild gezeigte Rehan Looky 3+ verfügt im Gegensatz zu den beiden anderen Modellen Compact mini und Compact 5HD von Optelec nicht. So muss man beide Geräte bei eingeklapptem Ständer schief halten, wenn man unbedingt das Objekt direkt unter dem Display betrachten will. Dafür steht die Kamera im aufgeklappten Zustand senkrecht über dem Lesegut. Mit anderen Worten erinnert einzig das Looky 3+ von den drei gezeigten Geräten in der Handhabung an eine typische Leselupe, würde allerdings aufgrund des kleinen Displays nicht von den Krankenkassen anerkannt werden. Alternativ gibt es von Rehan die neueren Modelle Looky 4 und 5 und sogar noch größere Modelle. Letztere ist aktuell die Luxus-Version mit 5″, Wechselakku und HDMI-Ausgang gehören zur Ausstattung. Bedient wird es über den Touchscreen, die oben gezeigten Geräte werden über separate Steuerungstasten bedient.
Elektronische Handlupen sind im Gegensatz zu gewöhnlichen Lupen vollkommen anders in Aufbau und Handhabung. Bei elektronischen Lupen entscheidet die Bildschirmgröße, ob diese geeignet ist oder nicht, denn das digital vergrößerte Bild wird genauso angezeigt, als würde man einen Computerbildschirm betrachten. Für Menschen mit eingeschränktem Sichtfeld sind kleinere Geräte eher ungeeignet, bei unscharfer Sicht über kurze Distanz ist mitunter eine Brille nötig. Bei optischen Lupen ist hingegen der Abstand zur Vorlage und Auge wichtig, damit ein scharfes Bild entsteht. Je größer die Vergrößerung, umso kleiner das Lupenglas, ansonsten würde es zu dick werden und Licht schlucken. Daher gibt es auch Handlupen mit starker Beleuchtung, um diesen Effekt auszugleichen. Lesegläser und -Stäbe gibt es daher auch nur mit relativ geringer Vergrößerung. Die hier gezeigte Techniker-Einschlaglupe von Eschenbach verfügt über zwei kleine Gläser mit dreifacher und sechsfacher Vergrößerung, die zusammen sogar neunfach vergrößern können. An diesem Beispiel erkennt man gut,, dass optische Vergrößerungsgläser ab etwa sechsfach schon deutlich dicker sind und somit am Rand auch mehr verzeichnen. Gläser mit hoher Güte und Aplanate sind deutlich besser, aber auch teurer in der Fertigung und deshalb kaum zu kriegen. Der Vorteil der Falschfarbendarstellung und Kontrastverstärkung fehlt ebenfalls. Wenn ich mit dieser Lupe arbeite, muss ich sie direkt ans Auge halten und nah an die Vorlage gehen, damit ich mit meinem kleinen Gesichtsfeld überhaupt etwas erkenne. Bei elektronischen Lupen muss ich mich hingegen gut konzentrieren, damit ich den Bildschirm bei der Bewegung nicht aus dem Blick verliere. Am Ende ist es nicht so, dass elektronische Handlupen konventionelle Lupen vom Markt verdrängen können, aber je nach Sehbehinderung bringen diese durchaus Vorteile, wenn starke Vergrößerungen nötig sind und eine Leuchtlupe bei Blendempfindlichkeit nicht reicht. Es gibt übrigens auch Leselupen mit Elektronik, die über eine optionale Kamera direkt an einen Monitor angeschlossen werden können, das halte ich allerdings für wenig sinnvoll.
Varianten von Bildschirmlesegeräten
Die Ergonomie und Bauart von Lesegeräten sind sehr unterschiedlich. Einige Hersteller bieten kompakte Geräte an, bei denen Kamera und Monitor eine Einheit bilden, dies spart Platz und macht die Geräte transportabel. Ein Lesetisch ist für diese Geräte optional erhältlich, erhöht aber das Transportgewicht. Die Vorlage liegt vor dem Monitor, weshalb mit der konventionellen Raumbeleuchtung gearbeitet werden muss, der Kamerakopf kann frei bewegt werden und ermöglicht auch das Handarbeiten, die Selbstansicht oder das vergrößern von Tafeln in Schulen. Die Geräte sind kaum größer als ein Computermonitor und können platzsparend zusammengelegt und in einer Tragetasche verstaut werden. Allerdings wiegen sie auch einige Kilos und haben keinen Akku, so dass sie nicht für unterwegs geeignet sind.
Deutlich moderner und genauso vielseitig ist das erwähnte Optelec ClearView GO15, das mit seinem 15″-Display kompakt und tragbar ist. Ein Akku ermöglicht den Betrieb unterwegs, die frontseitigen Drehregler mit Druckfunktion bieten Zugriff auf eine Vielzahl an Einstellmöglichkeiten. Beim klassischen Bildschirmlesegerät bilden Kreuztisch und Kamera eine Einheit, ein Monitor wird oben auf das Gerät gestellt oder an der zugehörigen Vorrichtung befestigt. Das auf dem Titelbild gezeigte ClearView HD von Optelecmit 22″-Bildschirm ist so ein Gerät. Mit dem optionalen Monitorarm erlaubt es sogar, den Bildschirm hochkant zu drehen, dadurch lassen sich beispielsweise große Smartphones komplett anzeigen.
Nicht nur Optelec bietet für die ClearView-Serie ein Speech-Modul an, welches die Geräte um eine Vorlesefunktion erweitert, das Rehan i-See Speech bietet ähnliche Funktionen. Inzwischen werden solche Kombinationsgeräte bei einem Visus von maximal 0,02 auch von den Krankenkassen übernommen.
Das Rehan i-See ist die einfache Version, die in der Funktion dem oben gezeigten Rehan Ergo 75 folgt. Das Bildschirmlesegerät eignet sich besonders für ältere Menschen, die sich mit Technik nicht mehr als nötig belasten möchten. Hingegen nutzen mobile Kamerasysteme das Notebook-Display als Bildschirm, weil sie per USB mit diesem verbunden werden und eignen sich besonders im Studieneinsatz. Die Kameras sind ähnlich flexibel wie beim Optelec ClearView GO15, der Computer erlaubt allerdings das Zwischenspeichern und Nachbearbeiten der Bilder. In Verbindung mit einer Texterkennungsanwendung kann so auch Vorlesegerät und Bildschirmlesegerät auf interessante Weise miteinander kombiniert werden. Manche Lösungen kommen auch mit integrierter Beleuchtung und die Kameras können auch die Tafel erfassen. Hierfür gab es früher auch Zusatzkameras, die an stationäre Bildschirmlesegeräte angedockt werden konnten. Grundsätzlich sind solche Systeme nicht ohne Tücken, denn die Kamera sollte möglichst über eine flüssige HD-Auflösung und das Notebook über schnelle USB-Anschlüsse verfügen, ansonsten ist Nachziehen garantiert. In der Praxis zeigte sich immer wieder, dass nicht jedes Notebook mit jedem mobilen Lesegerät gut zusammen spielt.
Fazit
Der Markt von stationären und mobilen Lesegeräten ist fast so groß wie die unterschiedlichen Sehbehinderungen. Trotzdem gibt es einen wesentlichen Unterschied zu Brillen oder optischen Lupen, denn sie arbeiten mit einer fixen Darstellung. Vergleichbar wie beim Fernsehen wird auf einen Bildschirm geschaut und entsprechend ähneln sich viele Geräte und unterscheiden sich vorzugsweise in Ergonomie und Bedienung. Sie zählen zum Grundbedarf und werden von den gesetzlichen Krankenkassen als Hilfsmittel übernommen, sogar inzwischen mit integrierter Vorlesefunktion. Modelle für den Arbeitsplatz sind in Bedienung und Technik komplizierter, wenn beispielsweise der Monitor auch für das Computerbild genutzt werden soll. Für Studium und Schule bieten sich tragbare Lösungen an, für den mobilen Einsatz elektronische Handlupen. Prinzipiell können sich Bildschirmlesegerät und kompakte Handlupe hervorragend ergänzen.
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