Die Risiken und Nebenwirkungen der DSGVO

Letzte Aktualisierung am 15. April 2018

Als die europäische Union ausgerufen wurde, war ich im Teeny-Alter doch sehr begeistert. Hatte es doch was von Einheitlichkeit und vermittelte es doch das Gefühl von etwas Großem. Doch ist davon noch was übrig? Kurze Antwort: Nein. Ich bin im Netz grundsätzlich unpolitisch, aber dass man als EU-Bürger von einer beeinflussbaren, fast schon diktatorischen Führungsunion ausgehen kann, die sich ohnehin der Industrie verschreibt und nur scheinbar dem kleinen Bürger gerecht werden will, ist offensichtlich. Okay, ich bin vielleicht selbst daran schuld, dass ich seinerzeit mit 18 Jahren keine EU-Wahl besuchte, wie auch ohne Aufklärung? Doch hat am Ende der Mann aus Würselen als Vorsitzender einer Partei, die ich längst vergessen habe, genauso Gelder für sich selbst aus EU-Kassen gezogen, weil er sein privates Heim als Dienstreise verbucht hat. Wenn so jemand aus der EU was von Chancengleichheit und kleinen Leuten erzählt, hat das schon fast etwas von Satire. Nur leider ist das Realität und die DSGVO macht es nicht besser, im Gegenteil.

Unabhängig von dieser Präambel lauert mit der DSGVO (zu englisch GDPR, General Data Protection Regulation) nämlich die nächste Diktatorenpeitsche auf die Bürger. Die Datenschutz-Grundverordnung soll Verbraucherrechte massiv stärken, das ist auch gut und richtig. In einfachen Worten heißt das zumindest in der Theorie, dass die Datensammelwut von Facebook, Google und Microsoft eingedämmt wird und die Nutzer das Recht haben, über ihre Daten zu entscheiden und genau zu erfahren, welche Daten wo verarbeitet werden. Hält sich ein Unternehmen nicht an diese Grundsätze, können bis zu 20 Millionen Euro Bußgeld oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes als Strafe drohen. Das soll nicht nur abschrecken, sondern auch wichtig weh tun und die Ausführungsbehörden werden angehalten, höhere Strafen bei Verstößen als bislang festzusetzen. Das zwingt einerseits die Unternehmen dazu, sich nun intensiv mit dem Thema Datenschutz auseinanderzusetzen, auf der anderen Seite fallen eine Menge Blogger und kleine Webseitenbetreiber als Kollateralschaden durchs Netz und die Abmahnwelle wird sich ab dem 28. Mai 2018 häufen, wenn die neuen Regelungen in Kraft getreten sind.

Somit hilft und trifft die DSGVO zugleich eine Vielzahl europäischer Bürger. Diese sind nämlich nicht nur Verbraucher, sondern auch Autoren, Bereitsteller von Diensten und Anbieter von Inhalten. Diese Kultur der Blogger, Forenbetreiber und Online-Aktivisten ist über Jahrzehnte gewachsen und wird direkt mit abgestraft und ebenfalls im Kescher eingefangen. Damit entzieht die Europäische Union ein großes Stück der freien Entfaltung, dies war einst ein großer Gedanke im Netz. Heute aber, seitdem kommerzielle Dienste längst alles übernommen haben, scheinen diese doch kleinen und unbedeutenden Informationsverteiler nicht mehr wichtig zu sein. Wer jetzt meint, dass eine private Webseite doch von der DSGVO ausgenommen wird, der irrt gewaltig. Es reicht nur der Anschein aus, dass hier kommerzielle Hintergedanken mit dem Betrieb einer Webseite bestehen. Dabei ist es vollkommen egal, ob real mit einer Internet-Präsenz Geld verdient wird. Wer Mailinglisten, Newsletter oder auch Facebook-Plugins betreibt, Werbung schaltet oder auch nur eine größere Anzahl an Nutzern um sich scharrt, fällt vollständig in den Verantwortungsbereich der DSGVO. Nur einige Beispiele: SSL-Zertifikate für Kontaktformulare sind verpflichtend, die Datenübertragung muss verschlüsselt erfolgen und bereits die Anzeige, wer alles diese Seite mag, hinterlässt Cookies eines Dritten auf den Rechner. Die IP-Adresse, von der aus eine Seite aufgerufen wird, zählt auch in dynamischer Variante klar zum Bereich der personenbezogenen Daten, weil sich ein Nutzer, wenn auch mit staatsanwaltlicher Anordnung, klar als Besucher identifiziert werden kann. Ob eine Webseite soziales Engagement bedeutet oder einfach nur zum Zeitvertreib dient, ist dabei vollkommen unerheblich. Mir selbst fallen im Bereich des Blindenwesens bestimmt 30 Seiten ein, bei denen sich eine offizielle Abmahnung wirtschaftlich für mich lohnen könnte.

Artenschutz für und gegen Bürger

Natürlich muss endlich etwas geschehen und die gutgläubigen Bürger müssen geschützt werden. Ein aktuelles Beispiel ist die Facebook-Panne, bei der Journalisten dummdreist so tun, als habe Facebook etwas vollkommen Neues mit dem Verkauf von Kundendaten veranstaltet, dabei ist dies deren Geschäftsmodell. Das hat sich die EU über zwei Jahrzehnte tatenlos angeschaut und laufen gelassen. Nicht, weil man etwa über Jahrzehnte getagt hätte, sondern weil man schlichtweg mit der Regulierung von Gurken und Energieverbrauchern so ausgelastet war, nebst Absprachen über Gehälter und Lobbyarbeit. Während dessen rieben sich die Internet-Großkonzerne die Hände, die sich bei kaum abzuführenden Steuern nicht einmal darum kümmern mussten, überhaupt eine Lobby aufzubauen. Nun, über 20 Jahre später, kommt nach einer Übergangszeit die Internet-Keule auf die Web-Autoren zu, die – wie immer bei solchen Gesetzesänderungen – vor abmahnwütigen Juristen nicht geschützt werden. Im schlimmsten Fall führt dies zu einer Ausdünnung des Internets, weil schlichtweg die meisten Anbieter kleiner Blogs und Hobbyseiten kein Geld dafür aufbringen können, sich zu wehren oder gar horrende Strafen zu bezahlen.

Wer ist betroffen?

Webseiten, die auch nur den Anschein einer kommerziellen Tätigkeit nachgehen, dazu zählen auch werbefinanzierte Blogs und Like-Buttons, haben ein Problem. Auch wer Google Analytics verwendet oder andere externe Statistik-Tools, Seitenzähler oder Werbebanner des kostenlosen Webhosters, begibt sich in die Gefahr einer Abmahnung. Denn im Prinzip fallen wirklich nur rein private Angebote raus, die weder Werbung, noch Sharing-Buttons oder andere gewinnerzielende Absichten hegen. All diese Anwender müssen sich zwingend mit der DSGVO auseinandersetzen, ob sie die Kompetenz oder das Geld dafür haben, oder eben nicht. Wer das nicht hat, wartet auf eine Abmahnung oder beendet seinen Internet-Auftritt vor Ende Mai 2018.

Folgen kaum abschätzbar

Während sich bei den letzten Änderungen die Abmahnindustrie groß hervor tat und kleine Webseiten bei möglicherweise geklauten Bildern oder anderen Verstößen unmittelbar abgemahnt hat, war auch ein Geschäftsmodell, direkt auf mögliche Rechteinhaber zuzugehen und diesen die unmittelbare Abmahnung im Auftrag anzubieten. Gleiches könnte sich ab Mitte diesen Jahres wiederholen, denn die Beute an nicht DSGVO-konformen Webseiten dürfte ein Leichtes sein. Von daher ist auszugehen, dass man früher oder später Post einer unbekannten Kanzlei erhält, die sich über marode Datenschutzrichtlinien aufregt. Im Umkehrschluss gibt es Trittbrettfahrer, die aus der Not der Nutzer Kasse schlagen, wie das Portal erecht24.de. Hier war es bislang möglich, kostenlos eine Datenschutzerklärung und Impressum zu generieren, die neuen Texte stehen jedoch nur Premium-Nutzern zur Verfügung. Natürlich billiger, als abgemahnt zu werden, ein Schelm, der Böses dabei denkt. Übrigens sind auch Anbieter von Facebook-Seiten nicht außen vor, auch diese müssen sich an die DSGVO angliedern und das dürfte noch spannend werden. Immerhin ist klar, dass der Schutz der Bürger zugleich diese auch vogelfrei macht, sofern sie im Internet aktiv sind. Es bleibt also wiedermal eine unüberlegte Regulierung von teuer bezahlten Abgeordneten, deren Kompetenz nicht halb so groß wie die dafür geleistete Bezahlung ist. Diese leistet übrigens das Volk mit den Steuern und das gibt mir zu denken. Mal sehen, ob auch dieses Mal die EU und die zuständigen Minister ungestraft davonkommen werden.

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